Reiserechte in Portugal: Was du bei Flugverspätungen und -ausfällen wissen musst
Entschädigung bei Flugverspätungen – wann stehen sie Fluggästen zu?
Eine Flugverspätung kann den Portugal Urlaub fast ruinieren. Vielleicht erwischt man den Anschlussflug nicht oder checkt zu spät in die Unterkunft in der Urlaubsregion ein. Daher interessieren sich viele dafür, ab wann bei einem Flug Entschädigung möglich ist.
Wann haben Fluggäste das Recht auf eine Entschädigung? Geregelt ist das ganz klar in der Fluggastrechteverordnung EC 261. Sie bezieht sich auf alle Flüge innerhalb der EU – also sind Flüge von und nach Portugal auf jeden Fall eingeschlossen. Wenn ein Flug mehr als 3 Stunden Verspätung hat und dies von der Fluggesellschaft zu verantworten ist, besteht ein Anspruch auf Entschädigung. Diese kann bis zu 600 Euro pro Person betragen. So lässt sich der Portugal Urlaub noch retten!
Ausnahmen: Wann ist keine Entschädigung trotz Flugverspätung möglich?
Nicht immer ist eine Entschädigung bei einer Flugverspätung möglich. Das liegt daran, dass Fluggästen dieses Recht nur dann zusteht, wenn auch die Fluggesellschaft dafür verantwortlich ist, dass der Flug nicht rechtzeitig startet. Sind es allerdings außergewöhnliche Umstände, haben Fluggäste meist keine Chance, eine Erstattung von der Airline zu bekommen.
Was zu den außergewöhnlichen Umständen zählt, wird ebenfalls in der Fluggastrechteverordnung definiert. Solche Umstände liegen immer dann vor, wenn die Ursache eine höhere Gewalt ist. Ereignisse, die sich nicht durch die Fluggesellschaft vermeiden lassen, führen also dazu, dass selbst bei einer hohen Verspätung keine Entschädigung anfällt.
Bei einem außergewöhnlichen Umstand handelt es sich keineswegs um Fälle, bei denen ein Treppenfahrzeug das Flugzeug beschädigt oder behindert. Es sind vielmehr Unwetter, Streiks, Naturkatastrophen, Vogelschlag, medizinische Notfälle, politische Unruhen, unerwartete Flugsicherheitsmängel oder eine Sperre des Luftraums.
Doch Vorsicht: Nur weil die Airline angibt, dass ein Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände verspätet ist, muss das nicht unbedingt der Wahrheit entsprechen. Daher wird Fluggästen geraten, den Grund für die Verspätung schriftlich einzufordern und den Fall von einem Spezialisten prüfen zu lassen. So können vorgeschobene Gründe entdeckt und vielleicht doch noch eine Entschädigung erwirkt werden.
Sind technische Defekte ein außergewöhnlicher Umstand?
Kommt es zu einem technischen Defekt, weswegen ein Flug nach Portugal erhebliche Verspätung hat, könnten Fluggäste zunächst davon ausgehen, dass es sich dabei ebenfalls um einen außergewöhnlichen Umstand handelt. Allerdings ist dem nicht so – auch wenn Fluggesellschaften dies gerne so darstellen. Technische Defekte befreien Fluggesellschaften nicht von einer Zahlungspflicht, wenn laut Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung aussteht.
Das Gleiche gilt übrigens auch dann, wenn die Crew ihre Dienstzeit überschreitet und der Flug deshalb nicht durchgeführt werden kann. Fluggesellschaften stehen in der Pflicht, eine Reparatur in die Wege zu leiten und den rechtzeitigen Austausch der Besatzung vorzunehmen.
Flugverspätung: Welche weiteren Rechte haben Betroffene?
Wenn der Flug Verspätung hat, ist eine Entschädigung nicht das Einzige, woran Betroffene denken. Übrigens: Auch dann, wenn ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, eine alternative Beförderung bereitzustellen und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um einen Flugausfall zu vermeiden oder die Verspätung zu verkürzen. Das gilt es übrigens auch vor Gericht zu beweisen.
Hat ein Flug mehr als 5 Stunden Verspätung, steht es den Betroffenen zu, diesen Flug zu stornieren und sich den vollen Preis des Tickets erstatten zu lassen.
Wer sich nicht für eine Stornierung entscheidet, sondern lieber warten möchte, bis der Flug starten kann, sollte noch eine weitere Sache bedenken: Fluggesellschaften müssen bei einer gewissen Wartezeit für eine Verpflegung wie Snacks und Getränke aufkommen. Damit dieses Recht eingefordert werden kann, müssen betroffene Fluggäste alle Belege aufbewahren, um sie der Fluggesellschaft nach der Flugreise vorlegen zu können.
Das Gleiche gilt übrigens für Übernachtungen in Hotels, wenn der Flug erst am nächsten Tag startet. Damit Betroffene hier eine Erstattung erwirken können, muss ein entsprechender Beleg bei der Fluggesellschaft vorgelegt werden.
Fazit: Flugverspätungen sind nicht nur lästig, sondern können auch finanzielle Einbußen nach sich ziehen, wenn gebuchte Anschlussflüge verpasst werden oder zu spät in die Unterkunft eingecheckt wird. Allerdings sieht die EU-Fluggastrechteverordnung vor, dass Fluggäste gewisse Entschädigungsleistungen in Anspruch nehmen können. Wie hoch die Entschädigung ausfällt und wie sie im konkreten Fall aussieht, variiert je nach Länge der Verspätung und Entfernung zum Zielort.
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